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17. November 2021

Kinderrechtetag

Lassen wir Kinder und Jugendliche nicht zurück!

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK). 194 Staaten, darunter auch Österreich, haben sich verpflichtet diese Rechte einzuhalten. Die Kinderrechte gelten für alle Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren.

Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien (UNICEF):

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden - sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
  2. Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.
  3. Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern.
  4. Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und in Entscheidungen einbezogen werden.

Die Konvention über die Rechte des Kindes umfasst 54 Artikel. Daraus ergeben sich 42 Rechte für Kinder und Jugendliche.

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Das Recht auf Spiel und Freizeit! ⚽🖌

Jedes Kind hat das Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel, altersgemäße, aktive Erholung und freie Teilhabe am kulturellen und künstlerischen Leben (Art. 31).“ - UNICEF

Jugendliche brauchen Raum, der ihnen in Jugendzentren, Jugendtreffs und – in eingeschränktem Maße – auch in der Mobilen Jugendarbeit zur Verfügung gestellt wird. In diesen Räumen haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen, ihren Interessen nachzugehen, sich zu erholen, sich frei zu bewegen und auszudrücken. Seit über 45 Jahren bieten wir in unseren Räumlichkeiten diese Möglichkeiten allen Kindern und Jugendlichen und werden auch in Zukunft weiterhin Angebote für sie setzen. 

Die Herausforderungen durch die Pandemie

Gerade in der aktuellen Situation ist es besonders wichtig, dass wir die Rechte von Kindern und Jugendlichen kennen und wahren. In unseren Einrichtungen finden im ganzen Jahr verschiedene Aktionen zum Thema Kinder- und Jugendrechte statt. Wie z.B. beim Jugendtreff Leberberg, wo passend dazu ein bunter Pflückzaun gestaltet wurde, wo alle Kinderrechte dargestellt sind. Auch können Kinderrechte-Sprüche gepflückt werden.

 

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Die Corona-Krise und damit einhergehenden Maßnahmen haben den Alltag von Kindern und Jugendlichen seit dem Frühling dieses Jahres komplett verändert. Es gibt massive Einschränkungen in Bezug auf Schule, Gesundheit und Freizeit. Die soziale Ungleichheitsschere geht immer weiter auseinander. Neben dem Recht auf Bildung, Freizeit, Spiel, Sport, Erholung, Gesundheit haben Kinder und Jugendliche vor allem auch das Recht auf Mitbestimmung und darauf gehört zu werden.

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