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9. Februar 2021

Cyber-Grooming?! Sexting?! Sextortion?!

Was die Begriffe bedeuten, wissen leider die wenigsten Menschen, obwohl viele mit dem einen oder anderen Erfahrung gemacht haben. Unsere Generation Z beschäftigt sich sehr mit diesem Thema, wenn auch unbewusst oder nicht mit Absicht. Immer mehr Jugendliche und Teenies sind davon betroffen und haben Angst darüber zu reden oder Hilfe zu suchen. Deswegen haben wir beschlossen, es bei uns im Jugendzentrum Meidling zu einem offenen Thema zu machen.

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Durch diverse Plakate haben wir einzelne Begriffe erklärt und spezifische Beispiele gezeigt. Was heißt eigentlich „Cyber-Grooming“, was kann es auslösen und wer ist davon betroffen? Cyber-Grooming ist sexuelle Belästigung, die im Netz stattfindet. Es beginnt mit Chats in diversen Onlinespielen und reicht bis hin zur Kommunikation in Social Media. Kinder, Teenies und jugendliche Burschen* und Mädchen* sind gleichermaßen davon betroffen.

Cyber-Grooming ist in Österreich nach dem §208a für Minderjährige strafbar. Bereits der Versuch jemanden sexuell zu belästigen, gilt als Strafdelikt. Alle diese Punkte haben wir durch verschiedene Videos, die teilweise auch von Interpol online gestellt wurden, mit der Zielgruppe angesehen und darüber gesprochen. In kleineren Gruppen haben wir Szenarien von Onlinespielen durchgemacht, um den Kindern und Jugendlichen zu zeigen, wie es aussieht, wenn sie von zu Hause aus selber mit unbekannten Menschen online zocken, sich sehr oft auch über einen längeren Zeitraum unterhalten und noch öfters sogar über Privates sprechen. Was sind die Fragen bzw. Antworten, die sie stellen und erhalten? „Wie alt bist du?“, „Wo lebst du?“, „Welche Schule besuchst du?“, „Wo sind deine Lieblingsplätze?“ Solche Fragen und Antworten haben wir durchgespielt und gezeigt was passiert, wenn jemand, den wir nicht kennen, böse Absichten hat.

Unsere ältere Zielgruppe war auch sehr interessiert zu erfahren, wann ein Foto oder Video als pornographisch gilt und wie man sich zu verhalten hat, wenn man es über eine WhatsApp-Gruppe, über Instagram oder sonstige digitale Kanäle zugesandt bekommt. Außerdem interessierte sie: Wann macht man sich strafbar und wann nicht? Und was in solchen Fällen zu unternehmen? Wie schnell ist die Grenze von Spaß zu Sextortion überschritten? Letzterer Begriff ist relativ jung, doch die Handlung ist vielen bekannt und oft nicht einmal bewusst. Menschen, die das machen, haben öfter Foto- und/oder Videomaterial, mit dem sie gezielt ausgesuchte Person erpressen und Geld dafür verlangen.

Mittlerweile gibt es in Österreich mehrere Organisationen, die Jugendlichen helfen und auch sehr schnell reagieren. In solchen Fällen ist es am besten, die Eltern oder Lehrer sofort zu informieren bzw. die Polizei zu kontaktieren (gegebenenfalls auch die Notrufnummer 147 „Rat auf Draht“ zu wählen). Zudem gibt es auch andere Anlaufstellen wie z.B. Internet Ombudsmann oder SaferInternet.at.

Wenn ihr mit solchen Problemen konfrontiert seid, könnt ihr natürlich zu den Betreuer_innen des VJZ gehen, die euch mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Unser Projekt fand glücklicherweise vor Beginn der Coronakrise statt, sodass unsere Besucher_innen auf derartige Übergriffe mittlerweile inormiert und vorbereitet sind.

Jugendzentrum Meidling

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